In §12 Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass die Unternehmensleitung zur Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen gesetzlich verpflichtet ist. Durch die gesetzlichen Belehrungen wird das Praxispersonal gezielt darüber informiert, wie es sich möglichst sicher und gesundheitsförderlich verhalten kann. So werden Arbeitsabläufe optimiert, Belastungen gemindert und die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen und Erkrankungen sinkt.
Dieser Kurs bietet eine gewissenhafte und sorgfältige Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen und das im Anschluss personalisierte Zertifikat dient als Nachweis der Durchführung.
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